Die ECHA hat ihre Beurteilung über die Verwendung von Cadmium und dessen Verbindungen in Kunststoffen durch Eintrag 23 der REACH-Beschränkungsliste (Anhang XVII) veröffentlicht. Der Bericht analysiert die Verwendung von Cadmium in Kunststoffen und gibt die Gründe für die derzeitige Nicht-Beschränkung gemäß der REACH-Verordnung an.