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Die mögliche Vergabe des Marktwirtschafts­status durch die Europäische Union an die Volksrepublik China wird aktuell in Wirtschaft und Politik intensiv diskutiert. Der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) beteiligt sich an einer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) organisierten Verbändeanhörung.

Nach 15 Jahren wird im Dezember 2016 eine Übergangsregelung in Chinas WTO-Beitrittsprotokoll auslaufen. Diese Klausel hat es bisher ermöglicht, in Anti-Dumping-Verfahren gegen chinesische Unternehmen Vergleichspreise aus Drittländern heranzuziehen. Noch ist umstritten, ob nach Auslaufen dieser Übergangsregelung nur noch chinesische Preise in Anti-Dumping-Untersuchungen zu Grunde gelegt werden können und die Europäische Union China den Marktwirtschaftsstatus gewähren muss.

Der GKV tritt mit seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung unter den BDI-Mitgliedsverbänden dafür ein, dass europäischen Kunststoffverarbeitern in jedem Fall auch weiterhin wirksame handelspolitische Schutzinstrumente zur Verfügung stehen, um sich vor unfairen Praktiken im Handel, insbesondere vor Preisdumping, zu schützen. Konkret betroffen war die Branche hiervon u. a. in Bezug auf den Export von Säcken und Beuteln aus Polyethylen und Polypropylen sowie von Kunststoff-Fertigerzeugnissen aus China (bspw. Compact Discs aus Polycarbonat und CD-Hüllen aus Polystyrol).

Der GKV unterstützt das Vorhaben, gemeinsam mit China Lösungen für handelspolitische Konflikte zu erarbeiten. Eine gute Gelegenheit hierfür bieten die vierten deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen im Juni d. J. in Peking.