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Energie- und Stromkosten machen für viele Kunststoffverarbeiter einen relevanten Anteil der betrieblichen Gesamtkosten aus. Viele Unternehmen setzen deshalb auf den Betrieb eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, das verspricht, die Energieeffizienz im Unternehmen systematisch zu verbessern.

Für Unternehmen, die an der besonderen Ausgleichsregelung nach dem EEG teilnehmen, und für Unternehmen, die den Stromsteuerspitzenausgleich in Anspruch nehmen, ist das Vorhandensein eines Energiemanagementsystems bereits unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend. Ab dem 14. Oktober 2017 treten verschärfte Prüfanforderungen für das Audit betrieblicher Energiemanagement­systeme in Kraft.

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und verschiedenen Branchenverbänden, darunter dem Gesamtverband Kunststoff­verarbeitende Industrie e. V. (GKV), führt das Energieberatungs­unternehmen ECG am 10. Oktober 2017 in Darmstadt ein Kompaktseminar zum Thema „Neue Anforderungen an Energiemanagementsysteme – Möglichkeiten der Investitions­förderung“ durch. Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Energie­managementbeauftrage, Energieverantwortliche in Unternehmen und Verantwortliche für Steuern, Abgaben und Fördermittel.

Den Einladungsfolder zu dem Seminar finden Sie hier: Einladungsfolder zum Download

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