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GHS

Das Sicherheitsdatenblatt, auf Grundlage des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, hat für den Arbeitsschutz in der Anlagen- und Transportsicherheit sowie bei der Beurteilung von Umwelt- schutzfragen eine zentrale Bedeutung.

Die Vorgabe für Sicherheitsdatenblätter basiert auf Grundlage des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz: GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen und dessen Umsetzung in das europäische Gemeinschaftsrecht durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen […] (kurz: CLP, Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures).

Die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes wird bestärkt durch die Verpflichtung zur Kommunikation wesentlicher Informationen von Gefahrstoffen in der Lieferkette gemäß Titel IV der “Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz: REACH, Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)“.

Für den Abnehmer eines chemischen Produktes stellt das Sicherheitsdatenblatt eine wesentliche Informationsquelle zur Ableitung sachgerechter und praxisnaher Empfehlungen bei der Handhabung des chemischer Stoffe und Gemische am Arbeitsplatz dar. Ohne richtige und vollständige Informationen über das Produkt können in aller Regel keine zutreffenden Beurteilungen vorgenommen und die daraus resultierenden erforderlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz abgeleitet werden. Fehleinschätzungen und eventuelles Fehlverhalten sind dann nicht auszuschließen.

Als verantwortlicher Arbeitgeber müssen alle stoff- bzw. gemischbedingten Risiken ermittelt und beurteilt werden, welche nicht aufgrund von Vorinformationen sicher ausgeschlossen werden können. Das gilt für chemische Produkte, aber auch für Erzeugnisse, wie z. B. Folien, Schleifscheiben, Schmiermittel etc., wenn sie beim Umgang Stoffe freisetzen könnten. Deshalb muss dem Kunststoffverarbeiter von seinen Zulieferern auf Nachfrage die gefährlichen Inhaltsstoffe der gelieferten Produkte, die potentiellen Gefahren und die notwendigen Maßnahmen mitgeteilt werden und zwar mindestens so ausführlich, wie sie in einem Sicherheitsdatenblatt erscheinen müssten. Aus diesem Grund erstellen sogar die Hersteller mancher Erzeugnisse oder nicht-einstufungspflichtiger Stoffe und Gemische bereits im Vorfeld von Nachfragen Sicherheitsdatenblätter, obwohl der Gesetzgeber dies nicht verlangt.

Die nachfolgenden Praxisleitfäden des GKV/TecPart - Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. sollen sachkundigen Personen bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern eine Orientierungshilfe geben. Die Praxisleitfaden alleine sind kein Ersatz für die in der Gefahrstoffverordnung geforderte Sachkunde für das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern. Hierzu sind vertiefte Kenntnisse und Voraussetzungen erforderlich. Die Praxisleitfäden können jedoch für die Aus- und Weiterbildung zur sachkundigen Person genutzt werden.

 

Praxisleitfäden zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

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